Schulanmeldung

      • Zeitliche Abfolge der Schulanmeldung

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        Januar / Februar

        Sie erhalten ein Informationsschreiben von der Schule per Post. Darin erfahren Sie, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

        Darüber hinaus bieten wir am Montag, 9.2.26 um 17:00 Uhr im Klassenzimmer 101 (1. Stock) einen Infoabend für zukünftige Erstklasseltern an. Auch die Mittagsbetreuung stellt sich vor. 

         

        März

        Am Mittwoch, 11. März 2026 findet die Schulanmeldung vor Ort an der Grundschule am Gärtnerplatz statt. Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind zum vereinbarten Termin, den Sie in Ihrem Informationsschreiben erhalten. Ihre abgegebenen Unterlagen werden überprüft, ggf. aktualisiert oder vervollständig. Ihr Kind nimmt an einem Einschulungsscreening teil. Währrenddessen können Sie im Cafe des Elternbeirats auf Ihr Kind warten. Nach dem Screening erhalten Sie eine Rückmeldung von der Schule. Unter Umständen ist eine genauere Beobachtung notwendig und Ihr Kind wird zum Schulspiel am 12. März 2026 eingeladen.

         

        September

        Der erste Schultag im Schuljahr 2026/27 findet am Dienstag, den 15. September 2026 statt.

         

         

        Korridorkinder

        Die Regelung zur Umsetzung des Einschulungskorridors sieht vor, dass für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, der Beginn der Schulpflicht durch eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten um ein Jahr nach hinten verschoben werden kann (vgl. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG).

        Da diese Kinder aber zunächst potenziell schulpflichtig werden, durchlaufen sie das Schulspiel an der Schule ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. § 2 Grundschulordnung – GrSO).

        Alle Korridorkinder müssen verpflichtend am Schuleinschreibeverfahren teilnehmen und den Termin am 11.03.2025 wahrnehmen.

        Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte ihre Entscheidung, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen, den Schulen bis zum 10. April formlos und schriftlich mitteilen müssen.

         

         

         

        Gastschülerinnen und Gastschüler

        Beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen besteht eine Sprengelpflicht. Hier finden Sie Ihre zuständige Schule. 

        Aus zwingenden, persönlichen Gründen ist eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung möglich. In diesem Fall muss ein Gastschulantrag gestellt werden. Weitere Informationen sowie den entsprechenden Antrag finden Sie hier